Die Verwendung eines Mund - Nasenschutzes ist - unabhängig von der Ampelfarbe - beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend.
Eine Verpflichtung des gesamten Gottesdienstes kann sinnvoll und notwendig sein, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gesichert ist,
etwa beim gemeinsamen Einzug in die Kirche.
Bei mehr als 250 Personen ist er während der gesamten Feier verpflichtend.